Beurlaubungen und Entschuldigungen
| Klassen | Beurlaubung (z.B. Vorstellungsgespräch) | Entschuldigung (z.B. bei Krankheit) |
|---|---|---|
| 5 – 10 | Der Beurlaubungsantrag muss rechtzeitig vor dem beabsichtigten Fehlen vorgelegt werden (etwa drei Tage vorab). Eine Beurlaubung bekommt man nicht für verschiebbare Termine (z. B. Routineuntersuchungen beim Arzt, Verwandtschaftsbesuche oder Fahrstunden), Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen oder Studientage, wenn diese nicht zum Schulprogramm gehören. Im Zweifelsfall halten Sie bitte mit dem Klassenleitungsteam Rücksprache. Der Beurlaubungsantrag (gern/am einfachsten können die unter diesem Link erreichbaren Formulare verwendet werden) muss unterschrieben bei der Fachlehrkraft (Abwesenheit von Einzelstunden), bei der Klassenleitung (Abwesenheit von einem Tag oder von zwei Tagen) oder beim Schulleiter (ab drei Tagen) abgegeben werden. Ein Beurlaubungsantrag kann nicht über IServ abgegeben werden. | 1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 der baden-württembergischen Schulbesuchsverordnung verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich – wenn möglich zwischen 7 und 7:30 Uhr – mitzuteilen (Entschuldigungspflicht in Form einer Mitteilung). Die Entschuldigungspflicht ist (…) mündlich, fernmündlich, elektronisch (neu – s. unten Punkt 2) oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige von der Schule aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen. (§2, Satz 1, SchBVO). 2. Innerhalb von zwei Kalendertagen (nicht Schul- oder Werktagen) muss der Schule die Entschuldigung vorgelegt werden. Dabei wird der Tag, an dem die Mitteilung der Krankheit/Abwesenheit (Tag 1) eingeht, für den Beginn der Frist nicht mitgerechnet. Diese Frist ist zudem verlängert um den Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Beispiel: Wird eine Schülerin/ein Schüler von einem Elternteil an einem Donnerstag- oder Freitagmorgen telefonisch im Sekretariat krankgemeldet, muss die Schule bis zum Ablauf des darauffolgenden Montags eine Entschuldigung erhalten. Mit der Schulgesetzänderung vom Februar 2025 können Schüler*innen nun auch per E-Mail („elektronisch“) entschuldigt werden, ohne dass eine unterschriebene Entschuldigung nötig ist. Da das Ostalb-Gymnasium das IServ-Elternmodul ,Meldung eines abwesenden Kindes‘ nutzt, genügt fortan auch eine Meldung über dieses Elternmodul – wenn (a) gesichert ist, dass nur Eltern Zugang zum eigenen Elternaccount haben, und wenn (b) im Freitext Verhinderungsgrund und voraussichtliche Dauer der Verhinderung genannt sind (i. d. R. „Krankheit von heute bis x“). Wenn Eltern eine private E-Mail-Adresse nutzen, um Ihr Kind zu entschuldigen, sollte es diejenige sein, die sie der Schule für die Datenverarbeitung mitgeteilt haben, damit sichergegangen werden kann, dass Eltern selbst das Kind – nicht das Kind sich – entschuldigen. Im Zweifel kann die Schule um eine nachträgliche Entschuldigung nach dem ,alten Verfahren‘ bitten (s. oben Punkt 1). |
| K1 | K2 | Der Beurlaubungsantrag muss rechtzeitig vor dem beabsichtigten Fehlen vorgelegt werden (etwa drei Tage vorab). Eine Beurlaubung bekommt man nicht für verschiebbare Termine (z. B. Routineuntersuchungen beim Arzt, Verwandtschaftsbesuche oder Fahrstunden), Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen oder Studientage, wenn diese nicht zum Schulprogramm gehören. Im Zweifelsfall halten Sie bitte mit den Tutor*innen Rücksprache. Der Beurlaubungsantrag (gern/am einfachsten können die unter diesem Link erreichbaren Formulare verwendet werden) muss unterschrieben bei der Fachlehrkraft (Abwesenheit von Einzelstunden), bei den Tutor*innen (Abwesenheit von einem Tag oder von zwei Tagen) oder beim Schulleiter (ab drei Tagen) abgegeben werden. Ein Beurlaubungsantrag kann nicht über IServ abgegeben werden. | 1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 der baden-württembergischen Schulbesuchsverordnung verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich – wenn möglich zwischen 7 und 7:30 Uhr – mitzuteilen (Entschuldigungspflicht in Form einer Mitteilung). Die Entschuldigungspflicht ist (…) mündlich, fernmündlich, elektronisch (neu – s. unten Punkt 2) oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige von der Schule aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen. (§2, Satz 1, SchBVO). 2. Innerhalb von zwei Kalendertagen (nicht Schul- oder Werktagen) muss der Schule die Entschuldigung vorgelegt werden. Dabei wird der Tag, an dem die Mitteilung der Krankheit/Abwesenheit (Tag 1) eingeht, für den Beginn der Frist nicht mitgerechnet. Diese Frist ist zudem verlängert um den Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Beispiel: Wird eine Schülerin/ein Schüler von einem Elternteil an einem Donnerstag- oder Freitagmorgen telefonisch im Sekretariat krankgemeldet, muss die Schule bis zum Ablauf des darauffolgenden Montags eine Entschuldigung erhalten. Mit der Schulgesetzänderung vom Februar 2025 können Schüler*innen nun auch per E-Mail („elektronisch“) entschuldigt werden, ohne dass eine unterschriebene Entschuldigung nötig ist. Da das Ostalb-Gymnasium das IServ-Elternmodul ,Meldung eines abwesenden Kindes‘ nutzt, genügt fortan auch eine Meldung über dieses Elternmodul – wenn (a) gesichert ist, dass nur Eltern Zugang zum eigenen Elternaccount haben, und wenn (b) im Freitext Verhinderungsgrund und voraussichtliche Dauer der Verhinderung genannt sind (i. d. R. „Krankheit von heute bis x“). Wenn Eltern eine private E-Mail-Adresse nutzen, um Ihr Kind zu entschuldigen, sollte es diejenige sein, die sie der Schule für die Datenverarbeitung mitgeteilt haben, damit sichergegangen werden kann, dass Eltern selbst das Kind – nicht das Kind sich – entschuldigen. Im Zweifel kann die Schule um eine nachträgliche Entschuldigung nach dem ,alten Verfahren‘ bitten (s. oben Punkt 1). |
| Hinweise: Nachgereichte Beurlaubungsanträge werden nicht akzeptiert. Die dadurch entstandene Fehlzeit wird dem Fehlzeitenkonto angerechnet. | Hinweise: Eine zu spät eingereichte Entschuldigung wird nicht akzeptiert und als unentschuldigte Fehlzeit verbucht. Häufige und unentschuldigte „Fehltage“ werden im Halbjahreszeugnis vermerkt. Als ein „Fehltag“ gilt einerseits ein Tag, an dem nur eine Unterrichtsstunde versäumt wurde, gelten andererseits aber auch mehrere zusammenhängende Krankheitstage. |
Ausführliche Darstellung der Fehlzeiten-Regelungen im Kurssystem
Verwaltungstechnisches Verfahren bei Fehlzeiten im Kurssystem
Beurlaubungsantrag durch die Schüler/innen
Eine Beurlaubung muss vom Kursschüler/in spätestens am Tag vor dem Fehlen beim Tutor beantragt werden und dieses Antragsformular muss vom Kursschüler im Sekretariat abgegeben werden.
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Registrieren von Fehlzeiten durch die Fachlehrer/innen
Lehrer/innen, die in Kursen unterrichten, tragen fehlende Schüler im Digitalen Klassenbuch (WebUntis) ein.
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Zweifache Entschuldigung durch die Schüler/innen
Kursschüler/innen entschuldigen sich zunächst spätestens am 2. Tag nach ihrem Fernbleiben mündlich (persönlich), fernmündlich (telefonisch) oder elektronisch (E-Mail) im Sekretariat.
Kursschüler/innen entschuldigen sich dann innerhalb dreier Schultage mit dem Entschuldigungsformular schriftlich im Sekretariat.
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Sekretariat reicht Beurlaubungsanträge und Entschuldigungen mit Zeitstempel an die Tutoren weiter
Die Sekretärinnen legen die Beurlaubungen und Entschuldigungen in die Fächer der Tutoren.
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Bearbeitung der Fehlzeiten durch die Tutoren
Die Tutoren bearbeiten die von den Fachlehrer/innen eingetragenen Fehlzeiten im Digitalen Klassenbuch, indem sie z.B. beim Vorliegen einer Entschuldigung zu der Fehlzeit den Eintrag „entschuldigt“ hinzufügen.
Hinweis: Zeugnisvermerke über Fehlzeiten
Schülerinnen und Schüler, die in einem Kurshalbjahr mehr als 10 nicht zusammenhängende Fehlzeiten aufweisen, erhalten einen entsprechenden Vermerk im Zeugnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob für diese Zeiten Entschuldigungen vorliegen oder nicht.
Beurlaubung vom Unterricht
- In begründeten Fällen (z.B. für ein Vorstellungsgespräch, bei einem Todesfall in der Familie, etc.) kann sich der Schüler vom Unterricht beurlauben lassen.
- Für eine Beurlaubung muss der Schüler rechtzeitig vor dem Termin oder Ereignis einen schriftlichen Antrag entweder direkt beim Tutor, beim Oberstufenberater oder bei der Schulleitung vorlegen.
- Für einen Beurlaubungsantrag muss das Formular, das sich auf der Schulhomepage findet, verwendet werden. Andere Formate werden nicht akzeptiert.
- Nachgereichte Beurlaubungsanträge werden nicht akzeptiert. Die dadurch entstandene Fehlzeit wird dem Fehlzeitenkonto angerechnet.
- Ein bis zwei Beurlaubungstage kann der Tutor genehmigen, ab dem dritten Tag muss sich der Schüler das Einverständnis der Schulleitung einholen.
- Der Tutor und die Schulleitung behalten sich vor, Beurlaubungsanträge abzulehnen.
- Eine Beurlaubung bekommt man zum Beispiel nicht für verschiebbare Termine (z.B. Routineuntersuchungen beim Arzt, Fahrstunden, Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen und Studientage), die nicht zum Schulprogramm gehören. Im Zweifelsfall ist mit den Oberstufenberatern Rücksprache zu halten.
- Tage, an denen der Schüler vom Unterricht beurlaubt ist, werden nicht den Fehlzeiten angerechnet.
Entschuldigungspraxis in der Oberstufe
- Grundsätzlich gilt, dass Fehlzeiten schriftlich unter Angabe des Grundes entschuldigt werden müssen.
- Die Entschuldigung muss bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungsberechtigen oder durch die Einreichung eines ärztlichen Attests erfolgen.
- Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, telefonisch, elektronisch oder per Post zu erfüllen. Im Falle mündlicher, telefonischer oder elektronischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
- Ab dem 18. Lebensjahr darf der Schüler seine Entschuldigungen selber unterschreiben.
- Für die schriftliche Entschuldigung muss das Formular, das sich auf der Schulhomepage findet, verwendet werden. Andere Formate werden nicht akzeptiert.
- Die Entschuldigung ist an den Tutor zu richten und im Sekretariat fristgerecht einzureichen.
ACHTUNG: Eine zu spät eingereichte Entschuldigung wird nicht akzeptiert und als unentschuldigte Fehlzeit verbucht. - Häufige und unentschuldigte Fehlzeiten werden im Halbjahreszeugnis vermerkt.
- Ein Tag, an dem „nur“ eine Unterrichtstunde verpasst wurde (z.B. wenn der Schüler erst zur 3. Stunde erscheint oder den Nachmittagsunterricht versäumt), wird auch als ganzer Fehltag gezählt.
- Bei längerer Krankheit wird immer nur der erste Fehltag dem Fehlzeitenkonto angerechnet, d.h. wenn ein Schüler über mehrere Tage krank sein sollte, gilt dieser Zeitraum als ein Fehltag.
DetailsZuletzt aktualisiert: 10. November 2021
GFS-Informationen
GFS-Pflicht in Baden-Württemberg
(vgl. Notenverordnung, NVO , § 9 vom 11. April 2012 und Abiturverordnung, NGVO, § 6 vom 24. April 2014)
Jeder Schüler muss in den Klassenstufen 7 bis 10 eine GFS halten. Zusätzliche GFS sind nicht möglich.
In den Kursstufen K1 und K2 sind insgesamt drei GFS in den ersten drei Halbjahren in drei verschiedenen Fächern zu halten. Eine vierte GFS kann freiwillig gehalten werden.
GFS-Regelung am Ostalb-Gymnasium
Möglichkeiten
1. Referat / Bericht über Teilnahme an einem Wettbewerb
Klassenstufen 7-10:
- Zeitlicher Rahmen: mind. 10 – max. 20 Min. Vortrag/Präsentation
- Bei fachpraktischen Teilen/Leistungen (Sport, Musik, Bildende Kunst, Experimente in den Naturwissenschaften) kann die angegebene Dauer überschritten werden
- Reflexionsgespräch: 5-10 Min. im Unterricht
- Bildung der GFS-Note: 50-50 (Reflexionsgespräch-Vortrag/Präsentation)
- Vortrag: Stichwörter/Kärtchenmethode
- Medieneinsatz
- Zusammenfassung (Handout/Quellenangaben)
Kursstufen
- Zeitlicher Rahmen: mind. 20 – max. 45 Min. Vortrag/Präsentation
- Bei fachpraktischen Teilen/Leistungen (Sport, Musik, Bildende Kunst, Experimente in den Naturwissenschaften) kann die angegebene Dauer überschritten werden
- Reflexionsgespräch: 5-10 Min. im Unterricht
- Bildung der GFS-Note: 50-50 (Reflexionsgespräch-Vortrag/Präsentation)
- Vortrag: Stichwörter/Kärtchenmethode
- Medieneinsatz
- Zusammenfassung (Handout/Quellenangaben)
2. Hausarbeit
- Umfang ca. 5 Seiten DIN A4 Text (1,5zeilig, Schrift 12 pt.)
- Form: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Quellenverzeichnis)
- zeitnah: Kolloquium und/oder Verständnisfragen durch den Fachlehrer obligatorisch (ca. 10 min.)
3. Umfrage mit Dokumentation
- Umfang ca. 20 – 25 Personen
- Personenkreis vom Fachlehrer festgelegt
- Anzahl der Fragen: 5 – 10
- Präsentation und Dokumentation der Ergebnisse
- Zusammenfassung
- Fragebögen sind als Unterlagen mit abzugeben
- Kolloquium wie bei Referat bzw. Hausarbeit
4. Lernen durch Lehren
- 15 min.
- Ergebnissicherung
- Medieneinsatz
- Stundenentwurf
5. Praktische Arbeit/ Experiment/ Projekt/künstlerische Darbietung
- 8 -10 Std. als Vorbereitungszeit
- Zielvorgabe
- Protokoll/ Zusammenfassung/Präsentation (Fotos/ technische Zeichnung/ Anleitung)
- Dokumentation
6. Mündliche Prüfung/Rollenspiel
- Stoff von 6–8 Wochen
- Vorbereitungszeit: 20 Min., Prüfung 15-20 Min.
- Protokoll durch einen Kollegen/eine Kollegin
GRUNDSÄTZLICH IST EINE EIGENSTÄNDIGKEITS-ERKLÄRUNG NOTWENDIG
Andere GFS-Formen sind möglich. Voraussetzung dafür ist im Voraus eine Absprache bzgl. der Anforderungen und Bewertungskriterien.
Eine GFS sollte bereits zu Beginn des Schuljahres (bis zu Herbstferien) zeitlich feststehen (Notentransparenz).
Schüler*innen wählen sich das Fach, in dem sie die GFS halten, frei.
Der Bezug zum Lehrstoff der jeweiligen Klassenstufe ist zu wahren.
Die Schüler legen bis zu den Herbstferien ihre Fächer fest, in denen sie eine GFS machen wollen. Die genaue Formulierung des Themas durch den Fachlehrer und der genaue Termin der GFS kann noch später erfolgen. Vereinbarte Termine sind einzuhalten.
Schriftliche Aufgabenstellung ist sinnvoll: Nennung von Termin, Grundlagen, Hilfsmitteln und erwarteten Ergebnissen.
Team-Arbeiten sind grundsätzlich möglich. Allerdings sollen dabei auch individuelle Beiträge der einzelnen Schüler ersichtlich sein, die dann auch als solche gekennzeichnet sind. Wichtig: Auch bei Gruppenpräsentation darf keine Einheits-Gruppennote erteilt werden, sondern jede Schülerleistung muss individuell beurteilt werden.
Zuletzt aktualisiert: 23. Januar 2026
Girls‘ Day | Boy’s Day
Hinweise und Regelungen zum Mädchen/Jungen-Zukunftstag am Ostalb-Gymnasium Bopfingen
Das Berufsberatungskonzept am OAG umfasst mehrere Elemente, die aufeinander abgestimmt sind. Da ab Klasse 10 das ausführliche BOGY-Projekt und andere Berufsberatungs-maßnahmen stattfinden, ist die Teilnahme am Girls´&Boys´Day auf die Klassenstufen 7-9 begrenzt.
Schülerinnen und Schüler des OAG können am Girls´&Boys´Day nur dann teilnehmen, wenn Sie spätestens 7 Tage vor dem Girls´&Boys´Day eine vollständig ausgefüllte Anmeldung (mit Unterschrift der Eltern) im Sekretariat abgeben. Das Anmeldeformular „Antrag auf Freistellung“ kann hier heruntergeladen werden und liegt auch im Sekretariat in Papierform bereit.
Als Nachweis für die Teilnahme am Girls´&Boys´Day ist am folgenden Unterrichtstag im Sekretariat eine entsprechende Bestätigung vorzulegen. Dazu wird der untere Teil des Anmeldeformulars abgetrennt und am Girls´&Boys´Day beim besuchten Arbeitgeber zum Ausfüllen vorgelegt.
Handybenutzung
Auf dem gesamten Schulgelände des Bildungszentrums (auch Mensa) ist für Schülerinnen und Schüler die Benutzung von Handys, Smartphones und ähnlichen Geräten nicht gestattet. Diese Geräte müssen, wenn sie zur Schule mitgenommen werden, ausgeschaltet in einer Tasche bleiben! Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird das Gerät abgenommen und im Sekretariat aufbewahrt.
Hausaufgaben-Regelung
Gemäß dem Leitbild des Ostalb-Gymnasiums verwirklichen Lehrer, Schüler und Eltern gemeinsam Bildung und Erziehung.
| Nr. | Vergessene Hausaufgaben (HA) oder Arbeitsmaterialien | Konsequenz |
|---|---|---|
| 1 | 6 x HA / Arbeitsmaterial vergessen im gleichen oder in einem anderen Fach | 1. Info an Klassenlehrerteam 2. Elterninfo mit Rückmeldung und Unterschrift (Formular „Mitteilung an die Eltern“ liegt im Lehrerzimmer aus) |
| 2 | Weitere 3 x HA / Arbeitsmaterial vergessen im gleichen oder in einem anderen Fach | 1. Info an Klassenlehrerteam 2. Klassenlehrerteam ordnet verbindliche Hausaufgabenbetreuung an (3 Wochen lang: dienstags und donnerstags in der Mittagspause in R83/84 von 13:00 bis 13:45; Kontrolle der Anwesenheit zu Beginn und am Ende durch die jeweilige Lehrkraft) 3. Klassenlehrerteam trägt die Anordnung der HA-Betreuung ins Tagebuch ein (Bsp: Max Mustermann nimmt ab Montag, 21. 11., an der HA-Betreuung teil) |
| 3 | Weitere 3 x HA / Arbeitsmaterial vergessen im gleichen oder in einem anderen Fach | 1. Info an Klassenlehrerteam 2. Klassenlehrerteam verordnet Verlängerung und Wiederaufnahme der Hausaufgabenbetreuung (s.o.) + Vermerk ins Tagebuch |
Grundsätzlich gilt:
- Jedes Klassenlehrerteam informiert die Eltern über 6x vergessene Hausaufgaben / Materialien und kontrolliert den Rücklauf mit der Elternunterschrift.
- Jedes Klassenlehrerteam sammelt Fachlehrerinfos, hält Rücksprache mit Eltern, ordnet Maßnahmen an und trägt diese ins Tagebuch ein.
Hausordnung
Verhalten bei Feueralarm
Lehrer gibt Verhaltensanweisung
Schüler sollen nur Kleidung mitnehmen und sich paarweise so im Klassenzimmer aufstellen, dass der Lehrer noch problemlos zur Tür gelangen kann. Dann sollen die Schüler durchzählen, um die tatsächliche momentane Anzahl im Klassenzimmer festzustellen.
Lehrer ermittelt den Fluchtweg
Der Fluchtweg ist auf der Tür angezeigt. Falls der Fluchtweg durch das Schulhaus z.B. in Folge von Rauchentwicklung nicht begangen werden kann, muss der Lehrer den zweiten Fluchtweg wählen. Falls es einen solchen nicht gibt, müssen alle bei geschlossenen Türen und Fenstern im Klassenzimmer bleiben, bis die Feuerwehr kommt.
Klasse begibt sich zum Sammelpunkt
Der Lehrer gibt den Fluchtweg und Sammelpunkt bekannt. Dann bestimmt er einen Schüler zum Wegführer und schickt die Klasse los. Er selbst verlässt als letzter mit Klassenbuch das Klassenzimmer und schließt die Tür.
Vollständigkeitskontrolle am Sammelpunkt und Meldung an die Schulleitung
Am Sammelpunkt kontrolliert der Lehrer, ob alle angekommen sind. Dann schickt er einen Schüler mit entsprechender Meldung zum Schulleiter oder seinem Stellvertreter, die sich vor der Haupttreppe (Alte Neresheimer Straße) befinden.
Zurückkehren ins das Schulhaus bei einer Alarmübung
Wenn über Lautsprecher Entwarnung gegeben wird, können die Klassen wieder in das Schulhaus zurückkehren.
